KONTAKT · LASS VON DIR HÖREN
ERSTER TON?GANZ EINFACH.
Sag uns, was dich interessiert. Wir melden uns persönlich bei dir.
SCHON ENTSCHIEDEN?
- 01
ANGEBOT AUSSUCHEN
Instrument, Unterrichtsform oder Lehrkraft entdecken – ganz in deinem Tempo.
- 02
OFFENES KLÄREN
Noch unsicher bei Fach, Zeiten oder Ablauf? Schreib uns. Genau dafür ist das Formular da.
- 03
SCHRIFTLICH ANMELDEN
Wenn alles passt, wird das ausgefüllte Anmeldeformular zum Unterrichtsvertrag.
DEINE NACHRICHT
WIR HÖRENDIR ZU.
Ein Instrument ausprobieren, Unterricht finden oder einfach etwas fragen.
VOR DEM ERSTEN TON
KURZ GEKLÄRT.
Die wichtigsten Antworten aus Formularen und Ordnungen – verständlich zusammengefasst. Für alle Details zählt immer das aktuelle Dokument.
WIE MELDE ICH MICH VERBINDLICH AN?
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Im Anmeldeformular trägst du unter anderem Kontaktdaten, Unterrichtsfach, gewünschte Lehrkraft und Zeiten ein. Dazu gehören das SEPA-Lastschriftmandat, deine Unterschrift und die Datenschutzeinwilligung auf der zweiten Seite. Das vollständig ausgefüllte Formular gilt zugleich als Unterrichtsvertrag.
MUSS ICH VORHER SCHON ALLES WISSEN?
Nein. Wenn Instrument, Unterrichtsform, Lehrkraft oder ein möglicher Termin noch offen sind, kannst du uns über das Kontaktformular genau dazu schreiben. Wir sortieren gemeinsam, was zu dir passt, bevor du dich verbindlich anmeldest.
WELCHES DOKUMENT IST WOFÜR DA?
Das Anmeldeformular startet den Unterricht verbindlich. Die Gebühren- und Schulordnung enthält Preise, Zahlungsweise, Probezeit und Vertragsregeln. Das Grundsatzprogramm beschreibt Bildungsauftrag, Werte und Qualitätsverständnis öffentlicher Musikschulen – es ist kein Anmeldeformular.
WO FINDE ICH PREISE UND ERMÄSSIGUNGEN?
In der Gebührenordnung stehen die Unterrichtsgebühren sowie Hinweise zu Aufnahmegebühr, Mehrfach- und Familienbelegung, Instrumentenmiete und möglichen Ermäßigungen bei sozialen Härtefällen. Weil sich Beträge ändern können, ist immer das aktuell bereitgestellte PDF maßgeblich.
GIBT ES EINE PROBEZEIT?
Laut der derzeit bereitgestellten Schulordnung sind die ersten vier Wochen eine bezahlte Probezeit. In diesem Zeitraum entfällt die Bindung an die sonst geltenden Kündigungstermine. Die verbindliche Formulierung findest du in der aktuellen Gebühren- und Schulordnung.
WAS GILT FÜR EINE KÜNDIGUNG?
Die derzeit bereitgestellte Schulordnung nennt regulär den 31. März und den 30. September sowie eine Frist von vier Wochen zum Monatsende. Für begründete Ausnahmefälle ist eine Absprache mit Lehrkraft und Schulleitung vorgesehen. Verbindlich ist auch hier die aktuelle Schulordnung.